Fragen die Sie uns bereits übersendet haben grob zusammengefasst

Ergotherapie unterstützt und begleitet Menschen jeden Alters, die in ihrer Handlungsfähigkeit eingeschränkt oder von Einschränkung bedroht sind. Ziel ist, sie bei der Durchführung für sie bedeutungsvoller Betätigungen in den Bereichen Selbstversorgung, Produktivität und Freizeit in ihrer persönlichen Umwelt zu stärken.

Hierbei dienen spezifische Aktivitäten, Umweltanpassung und Beratung dazu, dem Menschen Handlungsfähigkeit im Alltag, gesellschaftliche Teilhabe und eine Verbesserung seiner Lebensqualität zu ermöglichen.

(DVE 08/2007)

In der Regel stellt Ihre Ärztin oder Ihr Arzt Ihnen im Bedarfsfall eine Verordnung für eine ergotherapeutische Behandlung aus. Mit dieser melden Sie sich gerne telefonisch oder vor Ort bei uns in der Praxis. Wir vereinbaren im Anschluss einen zeitnahen Termin für ein Erstgespräch und eine Bedarfsanalyse mit Ihnen. Sollten wir Unterlagen von Ihnen benötigen, wird Ihnen dieses telefonisch und per Mail mitgeteilt. Im Anschluss an das Erstgespräch steht der Behandlungsvertrag sowie die Vereinbarung fester Termine für Ihre Behandlung bei uns.

Sie können uns jederzeit per Mail unter kim@ergo-kreuter.de erreichen. Zudem stehen wir Ihnen telefonisch montags bis freitags von 9-16 Uhr unter 02029/93367555 zur Verfügung (Feiertage ausgenommen). Sollten Sie uns einmal nicht persönlich erreichen hinterlassen Sie gerne eine Nachricht auf unserem Anrufbeantworter und wir rufen Sie zeitnah zurück.

Termine können Sie mit uns vor Ort, telefonisch oder per Mail vereinbaren.

Bei Heilmitteln, wie der Ergotherapie müssen Patient:innen zehn Prozent der Kosten selbst tragen. Ausnahmen hiervon sind Kinder unter 18 Jahren sowie durch die Krankenkasse zuzahlungsbefreite Personen.

Wir bemühen uns, durch eine koordinierte Planung eine feste Behandlungszeit, an einem vereinbarten Tag, zur vereinbarten Zeit zu garantieren. Das bedeutet, in diesem Zeitraum ist die Zeit eines Therapeuten speziell für Sie reserviert. Wird ein Termin nicht wahrgenommen oder kurzfristig (d.h. weniger als 24h vorher) abgesagt – aus welchem Grund auch immer – ist es uns, aller Bemühungen zum Trotz, oft nicht möglich diesen bestimmten Termin anderweitig zu vergeben. Dadurch entstehen für die Praxis für die geplante Behandlung Kosten, die nicht gedeckt werden, da Ihre Krankenkasse nur erfolgte Behandlungen bezahlt. Daher erheben wir in diesem Fall eine Ausfallgebühr in Höhe der geltenden Behandlungsvergütung.